Die Geländer. Bei untergeordneten Treppen, deren Wangen aus -Eisen gebildet sind, kann die Befestigung der Geländerpfosten durch deren direkte Vernietung an die Wangen geschehen (Fig. 639, 652, 671). Liegen die Stufen zwischen den Wangen, so werden die Geländerpfosten auf dem Oberflansch des Wangenträgers befestigt (Fig. 643, 679 bis 681); etwas steifer ist die Befestigung, wenn der Geländerstab durch beide Flansche geht und mit dem unteren verschraubt wird (Fig. 682).
Bei den aufgesattelten Treppen werden vielfach die Geländerpfosten mit den Trittstufen und dem horizontalen Flansch der sie unterstützenden Winkel befestigt.
Für beide Anordnungen der Treppen wird vielfach die Befestigung der Geländerpfosten an den Wangen mit Hilfe der Krücken bewirkt. Hierdurch gewinnt man an nutzbarer Breite der Treppenläufe. Die einfachste Anordnung ist die, dass man den Geländerstab an seinem unteren Ende rechtwinklig umbiegt und den Stab mit einer Mutter im Stehblech der Wange befestigt (Fig. 683). In Fig. 684 ist die Anschlussstelle durch eine Rosette gedeckt. Im übrigen können die Krücken die verschiedenste dekorative Ausbildung erhalten (Fig. 685, 686). Das Loch im Wangensteg erhält quadratischen Querschnitt und ebenfalls der entsprechende Teil der Krücke.
Wird die Handleiste aus Eisen gemacht, so wird vielfach das in Fig. 11 dargestellte Normalprofil benutzt. Die Firma Mannstädt & Komp. hat für diese Zwecke ebenfalls eine Anzahl besonderer Walzeisen hergestellt, durch welche sich zierliche Handleisten zusammensetzen lassen (Fig. 687 bis 692).
