Zum Fußboden gehören alle Schichten oberhalb der Rohdecke. Außer den Forderungen, die an die eigentliche Nutzschicht gestellt werden (Widerstand gegen Abnutzung, Gehsicherheit, leichte Sauberhaltung, Fußwärme, gute Gestaltung), sind von dem Schichtenaufbau einschl. der Rohdecke bestimmte bauphysikalische Leistungen zu fordern: Luftschalldämmung, Trittschalldämmung, Wärmedämmung, bezogen auf die Lage und Nutzungsart der Räume und die klimatischen Bedingungen.
Einige Rohdeckenarten bringen für den Wohnungsbau ausreichende Luftschalldämmung, so daß der Fußbodenaufbau nur die beiden anderen Forderungen zu berücksichtigen braucht. Es sind dies außer Vollbetondecken von über 140 mm Dicke z. B. noch Stahl- oder Spannbeton-Hohlraumdecken von über 190 mm und Stahlbetonrippen- und Stahlsteindecken von über 220 mm Dicke. Ihre Masse je m2 liegt im Mittel über 350 kg. Die Trittschalldämmung kann hier im Fußbodenaufbau durch besonders dämmenden Unterestrich mit einer normalen Nutzschicht (z. B. PVC-Bahnen) oder durch eine besonders weiche Nutzschicht auf normalem Unterestrich erbracht werden. In vielen Fällen kann man damit zugleich die notwendige Wärmedämmung erreichen.
Die leichteren Deckenarten erfordern im Fußbodenaufbau auch eine Verbesserung der Luftschalldämmung und damit den auf weicher Dämmschicht „schwimmenden“ Estrich, der dann aber eine Normalnutzschicht erhalten kann. Dieser Aufbau soll zugleich die Wärmedämmung gewährleisten. Besondere Maßnahmen zur Wärmedämmung sind, außer in den Schichten über der obersten Decke, über der Kellerdecke notwendig, besonders, wenn der Keller nicht durch Zentralheizungs-Leitungen temperiert wird, also in Gebäuden mit Ofenheizung.
Da beim industriellen Wohnungsbau für die Gesamtdicke der Fußbodenschichten in allen Wohngeschossen das gleiche Maß eingehalten werden soll, ergeben sich in Bezug auf die Unterbringung der notwendigen Schichten über der Kellerdecke ofenbeheizter Gebäude mitunter Schwierigkeiten. Diese löst man vorzugsweise durch Anschießen von HWL-Platten an die Unterseite der Kellerdecken, sofern es sich nicht um Spannbetondecken handelt.
Bild 10.1. zeigt je sechs Beispiele von Wohnungsfußböden im Rahmen traditioneller Baumethoden und für Montagebauweisen. In beiden Fällen wird die Nutzschicht variiert als Plastbelag oder Stab- bzw. Parkettfußboden. Auf Nutzestriche wurde verzichtet. Der traditionelle Unterestrich sollte möglichst gewebegebundene Plastbeläge oder Unterlagen aus Filzpappe und Entlüftungsmöglichkeiten an den Scheuerleisten erhalten, damit die Estrichfeuchtigkeit abwandern kann. Das Grundprinzip der Trockenfußböden beruht auf der Vorfertigung von trittfesten Dämmplatten, die zusammen mit weiteren Dämm- und Ausgleichsschichten ohne oder mit möglichst wenig Wasserzugabe einzubauen sind, um Trockenzeiten und Baunässe zu vermeiden und den Verlegevorgang auch sonst zu beschleunigen. Die in zwei Beispielen gezeigte harte Ausgleichsschicht (meist Anhydrit) über den Fußbodendämmplatten darf nur nach Abbinden des Fugenmörtels und über einem sperrenden Porenverschluß oder Anstrich aufgebracht werden. Eine wichtige Rolle für die Dicke der unteren Grobausgleichsschicht spielt der z. Z. übliche Einbau der Verteilungsleitungen der Elektroinstallation über der Rohdecke („Horizontalinstallation“). Da bei Ausführung der Malergrobarbeiten diese Leitungen bereits überdeckt sein müssen, andererseits aber die Fußbodennutzschicht nicht unnötig beschmutzt werden soll, wird zweckmäßig die Unterlagsschicht des Bahnenbelages als Arbeitsebene für die Maler verwendet. Ein Beispiel zeigt als Ausnahme eine kombinierte Dämm- und Nutzschicht in Form von Schichtenplatten mit Mosaikparkettoberfläche. Hier darf die darunterliegende Ausgleichsschicht nicht wie bei den anderen Beispielen lose sein, sondern muß gebunden werden, damit sie als Arbeitsebene dienen kann. Loser Sand braucht mindestens eine Unterlage aus Teerpapier, um ein Durchrieseln durch Deckenfugen auszuschließen.
Die Weiterentwicklung des Fußbodenaufbaues ist eng verbunden mit der Verbesserung der Maßgenauigkeit für die Rohdeckenoberfläche und mit der Vergrößerung der Deckenelemente. Unter Beibehaltung der erwähnten Horizontalinstallation auf der Rohdecke kann die Estrichdicke auf 30 mm reduziert und darüber ein Weichbelag verlegt werden, wofür die entsprechende Produktions-Kapazität zu schaffen wäre. Die Dicke des Fußbodens soll auf diese Weise bei der neuen Wohnungsbauserie 70 auf 35 mm reduziert werden. Da hier durchweg Zentralheizung installiert wird, ist auch beim Erdgeschoßfußboden damit auszukommen. Kann die Elektroinstallation in Wandleistenkanälen erfolgen und werden gleichzeitig die Deckenmaßtoleranzen entsprechend verringert, so wird man voraussichtlich mit einer 5 mm dicken Ausgleichsschicht und 5 mm dickem Weichbelag auskommen.
BiId 10.2. bringt Sonderbeispiele für Naßräume, Dachböden und Verkehrsräume. Im Rahmen der Vereinheitlichung der Gesamtfußbodendicke bereitet der im Gesellschaftsbau und bei Duschräumen in Wohnungen übliche dicke Naßraumfußboden mit Sickerwasserdichtung und Fußbodenablauf besondere Sorgen wegen des Anschlusses an andere Fußböden . Eine Lösung mit 75 mm Dicke zeigt das Beispiel mit Asphaltdichtung. Treppenhaus-Bodenbeläge müssen auch gewisse Forderungen an die Trittschalldämmung erfüllen. Sie sollten daher, vor allem, wenn Wohn- oder Schlafräume an das Treppenhaus grenzen, als Weichbeläge ausgeführt werden, es sei denn, daß man durch elastische Auflagerung der Lauf- bzw. Podestelemente und durch Wandabstände Körperschallbrücken vermeidet.
